
Kalkulationsbasis
Worauf jede Zahl auf dieser Seite steht.
Jede Beispielrechnung auf dieser Website ist eine Modellrechnung. Diese Seite nennt die Annahmen, mit denen sie gerechnet wurde — vollständig und an einer Stelle, statt verteilt in Fußnoten.
4,2 % p. a.
Sollzins — die Annahme, kein Angebot1,3 % p. a.
anfängliche Tilgung2 % p. a.
Wertsteigerung — bewusst untertriebenJede Annahme benannt · Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung
Die Beispielrechnung
Die Werte unten sind keine Abschrift: sie werden aus derselben Rechnung gelesen, die auch die Zahl auf der Startseite erzeugt.
- Wohnfläche
- 72 m²
- Kaufpreis
- 216.000 €
- Netto-Miete
- 439 € / Monat
- Finanzierungsmodell
- 100 %-Finanzierung
- Sollzins
- 4,2 % p. a.
- Anfängliche Tilgung
- 1,3 % p. a.
- Abschreibung
- Restnutzungsdauer 25 Jahre nach Gutachten (Konzept | Internal, 20.08.2026) — 4 % p. a.
- Grenzsteuersatz
- 42 %
- Solidaritätszuschlag
- berücksichtigt
- Mietsteigerung
- 10 % alle 3 Jahre
- Wertsteigerung
- 2 % p. a.
- Betrachtungszeitraum
- 10 Jahre
Abschreibung: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Die Rechnung setzt 4 % Absetzung für Abnutzung an. Das ist nicht der gesetzliche Regelsatz. Für ein nach 1924 fertiggestelltes Gebäude beträgt die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG 2 % jährlich.
4 % ergeben sich nur aus einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG: 100 % verteilt auf 25 Jahre. Die kürzere Nutzungsdauer ist gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen — in aller Regel durch ein Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen. Ob das Finanzamt einem solchen Nachweis folgt, ist eine Einzelfallentscheidung; ein Anspruch besteht nicht.
Für die auf dieser Website gezeigten Beispielobjekte ist eine Restnutzungsdauer von 25 Jahren als Modellannahme hinterlegt. Wie alle Objekt- und Preisangaben hier ist auch diese Angabe ein Demowert und bezieht sich auf kein reales Gutachten.
Der Steuervorteil
Der ausgewiesene Steuervorteil ist die Wirkung der Werbungskosten bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 % zuzüglich Solidaritätszuschlag. Er hängt vollständig von Ihrem Haushalt ab. Bei einem niedrigeren zu versteuernden Einkommen fällt er deutlich geringer aus, bei fehlendem positivem Einkommen entfällt er ganz. Kirchensteuer ist nicht berücksichtigt.
Die Zuzahlung ist mitgerechnet, nicht verrechnet
Über den Betrachtungszeitraum zahlt der Erwerber monatlich zu. Diese kumulierte Zuzahlung ist in der ausgewiesenen Eigenkapitalrendite nicht vom Ergebnis abgezogen — sie ist eigenes eingesetztes Geld. Deshalb steht neben jeder Renditeangabe auch das Ergebnis nach Zuzahlung.
Wertsteigerung und Verkauf
Die angesetzte Wertsteigerung ist eine Annahme, keine Zusage. Sie ist der einzige Wert in der Rechnung, der nicht aus Vertrag oder Gesetz folgt — und derjenige mit dem größten Einfluss auf das Ergebnis. Deshalb lässt sich die Annahme auf den Projektseiten verändern.
Ein Veräußerungsgewinn aus einem im Privatvermögen gehaltenen Objekt ist nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG nach Ablauf von zehn Jahren nicht steuerbar. Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Objekte veräußert, kann die Finanzverwaltung einen gewerblichen Grundstückshandel annehmen (Drei-Objekt-Grenze); dann gilt die Steuerfreiheit nicht.
Keine Beratung
Diese Website stellt keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob eine Kapitalanlage in Immobilien zu Ihrer Situation passt, hängt von Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen, Ihrer Risikotragfähigkeit und Ihrem Anlagehorizont ab. Wir empfehlen, vor einer Entscheidung Steuerberater oder Rechtsanwalt hinzuzuziehen.
Alle Objekt-, Personen- und Preisangaben sind Demodaten. Angaben zum Anbieter im Impressum, zur Datenverarbeitung unter Datenschutz.